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Was ist
eine g.U.?

g.U. – ein offizielles europäisches Siegel

 

Dieses, an seinem rot-goldenen Logo erkennbare Siegel kann nur von offiziellen Stellen und nur für kollektive Initiativen von Erzeugern gewährt werden, die in einer Verbandsstruktur zum Schutz und zur Verwaltung von g.U.-Produkten zusammengeschlossen sind (in Frankreich z.B. die ODG – Organisme de Défense et de Gestion).

Der ursprünglich in Frankreich zur Bekämpfung von Betrügereien eingeführte Begriff der geschützten Ursprungsbezeichnung „Appellation d’Origine“ (frz. Gesetz von 1905) wurde 1935 in „Appellation d’Origine Contrôlée – AOC„ (kontrollierte Ursprungsbezeichnung) umbenannt und 1990 zur Anwendung auf alle landwirtschaftlichen Produkte und Lebensmittel freigegeben.

Seit 1. Mai 2009 wird dieses Siegel europaweit benutzt und trägt in Deutschland den Namen g.U.: Geschützte Ursprungsbezeichnung. Das europäische g.U.-Logo garantiert, dass alle Schritte der Produktherstellung (Milchproduktion, Verarbeitung der Milch zu Butter, Sahne oder Käse und die anschließende Reifung) in einem bestimmten geografischen Gebiet, das dem Ursprungsgebiet des Produkts entspricht, und nach einem anerkannten, in einer Spezifikation festgehaltenen Verfahren durchgeführt werden, wobei dieses von Behörden und unabhängigen dritten Stellen kontrolliert wird.

logo-aop

G.U. = K.U.

Kontrollierte Ursprungsbezeichnung: K wie Kontrolliert, z.B. durch die INAO,

Geschützte Ursprungsbezeichnung: G wie geschützt, und zwar von der Europäischen Union,

In Frankreich kann das Siegel für die geschützte Ursprungsbezeichnung AOP nur durch die Kontrolle dieser beiden Behörden gewährt werden.

Seit 2012 steht auf Käse, Butter und Sahne mit geschützter Ursprungsbezeichnung nach der Registrierung auf europäischer Ebene nur noch der Hinweis g.U. und das gelb-goldene europäische Logo. In Frankreich darf bei Wein noch die kontrollierte Ursprungsbezeichnung AOC benutzt werden (Erlass vom 1. Januar 2012).

In Frankreich gibt es 46 Käse, 3 Buttersorten und 2 Sahneprodukte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (AOP), europaweit sind es ca. 280. 

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten: In der Datenbank https://www.tmdn.org/giview/ wurden alle geografischen Angaben innerhalb und außerhalb der EU zusammengetragen.

Eine Garantie für Ursprung und Qualität

Garantierter Ursprung

Die Ursprungsbezeichnung garantiert dem Verbraucher, dass alle Produktionsschritte, von der Milchproduktion bis hin zur Reifung der Käse, innerhalb des geografischen Raums der Bezeichnung durchgeführt werden.

Produkte mit diesem Siegel zeichnen sich durch Authentizität und Charakter aus, der auf diese geografische Herkunft mit ihren natürlichen und menschlichen Gegebenheiten zurück geht.

Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung sind also zu 100 % regionale Erzeugnisse, die an keinem anderen Ort hergestellt werden!

Transparenz

Der geografische Raum und die Produktionsbedingungen jedes g.U.-Produkts werden in einer Spezifikation festgehalten, die vom jeweiligen Staat und der EU validiert wird. Die Verbraucher können unter anderem auf der Website www.inao.gouv.fr vollkommen transparent auf diese Information zugreifen.

Kollektives Know-how

Die geschützte Ursprungsbezeichnung ist eine offizielle Anerkennung des kollektiven Know-hows. Keine Geheimrezepte, keine unbekannten Inhaltsstoffe: Die geschützte Ursprungsbezeichnung ist die Anerkennung eines Produkts, dessen Besonderheit auf dem materiellen und immateriellen kollektiven Know-how aller Beteiligten beruht, wobei dieses Wissen in einer Spezifikation festgehalten wird.

Kontrollsystem

Neben diesen gemeinschaftlichen Kontrollen in der Milchbranche müssen die Hersteller von g.U.-Produkten 3 Kontrollebenen beachten, um dem Verbraucher die Beachtung der Spezifikationen zu gewährleisten:

  • Eigenkontrollen: Milcherzeuger, Verarbeitungs- und Reifungsbetriebe sind verpflichtet, ihren Herstellungsprozess zu registrieren, die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten und die Spezifikation zu beachten.
  • Interne Kontrollen: Mit den von den Schutz- und Verwaltungsvereinigungen für g.U.-Produkte durchgeführten internen Kontrollen sollen die Hersteller begleitet und bei der kontinuierlichen Verbesserung ihrer Verfahren unterstützt werden.
  • Kontrolle durch externe Stellen: Um die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Kontrollsysteme zu gewährleisten, werden Kontrollen von externen unabhängigen Zertifizierungsstellen durchgeführt, die ihrerseits von Akkreditierungsstellen (z.B. COFRAC) sowie behördlichen Stellen anerkannt werden.

Die Kontrollen werden vom INAO (Institut National de l’Origine et de la Qualité) und von der Europäischen Kommission überwacht. 2012 wurden bei Milch- und Käseproduzenten, die Produkte mit AOP-Siegel herstellen, 6 256 Kontrollen durchgeführt.

Eine Kommission unterzieht die Produkte darüber hinaus einer organoleptischen Prüfung, um sicherzustellen dass Geschmack und sensorisches Profil mit den Vorgaben übereinstimmen und sie die Ursprungsbezeichnung tragen dürfen. 2012 wurden 2 710 Käse- Butter- und Sahneproben von AOP-Erzeugnissen einer kritischen Verkostung unterzogen.

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